Eine Wurzelkanalbehandlung, d.h., die Entfernung des Zahnmarks (Nervziehen), wird notwendig, wenn das Zahnmark bereits abgestorben oder nicht mehr lebend zu erhalten ist. Bei Frontzähnen ist eine Wurzelkanal- Behandlung so gut wie immer möglich. Im Seitenzahnbereich gilt dies mit Einschränkungen.
Denn Backenzähne haben oft gebogene Wurzeln und sind auch normaler Mundöffnung nur schwer zu erreichen, so dass eine Wurzelkanal- Behandlung in diesem Bereich zu den zeitintensivsten und schwierigsten zahnärztlichen Tätigkeiten gehört.
Wann wird eine Wurzelkanalbehandlung notwendig?
- Wenn der Zahn klopfempfindlich ist
- Wenn der Zahn wärmeempfindlich ist
- Wenn das Zahnmark beim Bohren eröffnet wird
- Wenn der Zahn als Träger einer Prothese zwingend notwendig ist
Eine Wurzelkanalbehandlung ist auch sinnvoll, wenn ein Zahn an seiner Wurzelspitze eine auf dem Röntgenbild sichtbare Veränderung aufweist. Durch das Legen einer korrekten Wurzelfüllung besteht die Möglichkeit, dass dieser entzündliche Prozess des Zahnes vermieden oder die Amputation der Wurzelspitze erleichtert werden könnte.
Das Ziel der Wurzelkanalbehandlung
- Die völlige Entfernung des Zahnmarks bis zur Wurzelspitze
- Die bakteriendichte Wurzelfüllung mit nicht resorbierbarem Material
- Der Erhalt des Zahnes in seinem Zahnbett
Wann kann eine Wurzelkanalbehandlung nicht mehr durchgeführt werden ?
- Bei stark fortgeschrittener Parodontitis
- Bei tiefen Kronen– und Wurzelbrüchen