Der kariöse Defekt (das Loch im Zahn) muss vom Zahnarzt mit einer Füllung verschlossen werden, damit die Kaufunktion erhalten bleibt und eine weitere Zerstörung des Zahnes verhindert wird.
Nach den Richtlinien der Krankenkassen soll: „jeder Zahn, der erhaltungsfähig und erhaltungswürdig ist, erhalten werden. Jeder kariöse Defekt an einem solchen Zahn soll behandelt werden. Es sollen die üblichen und erprobten plastischen Füllungsmaterialien verwendet werden. Bei Molaren (große Backenzähne) und Prämolaren (kleine Backenzähne) ist in der Regel Amalgam als Füllungsmaterial angezeigt.“
Damit ist die vertragszahnärztliche Versorgung beschrieben. Dem Auftrag des Gesetzgebers auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Versorgung wird entsprochen. Über diese ausreichende Versorgung hinaus gibt es jedoch Alternativen.
Als Wahlleistungen außerhalb der Richtlinien stehen sie nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen. Sie müssen daher nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Privatleistung berechnet werden.
Unterschiedliche Füllungen
Amalgam
Amalgam wird seit vielen Jahrzehnten im Kaubereich als Füllmaterial eingesetzt. Obwohl Wissenschaft und Forschung diesen Werkstoff immer wieder verbessern, werden mögliche Schadstoffbelastungen im Körper weiterhin diskutiert. Sicherlich ist ein Restrisiko – wie bei jedem Medikament – auch bei Amalgam nicht auszuschließen.
Gold
Gold ist korrosionsbeständig, formstabil, funktionell und biologisch verträglich. Die Gold-Einlagefüllung wird im Labor hergestellt und mit einem zahnmedizinischen Zement in den vorbereiteten Zahn eingefügt.
Das Goldinlay ist die dauerhafteste Zahnfüllung.
Kunststoff
Die Kunststoffschichtfüllung wird aus ästhetischen Gründen verwendet. Der Kunststoff wird schichtweise in den Zahn eingebracht und mit speziellen Lichtstrahlen gehärtet. Mittlerweile ist die Kunststoffschichtbefüllung auch im Seitenzahnbereich langfristig haltbar.